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Für die Einreise nach Italien ist ein gültiger Reisepass erforderlich, dessen Gültigkeitsdauer länger als 6 Monate ist. Die italienischen Behörden können Ihnen die Einreise verweigern, wenn Sie versuchen, ohne einen gültigen Reisepass einzureisen.

Für touristische Aufenthalte von bis zu drei Monaten ist in der Regel kein Visum erforderlich. Für andere Zwecke wie Arbeit, Studium usw. ist ein Visum erforderlich, das Sie bei der Botschaft oder den zuständigen Behörden beantragen müssen.

Die italienischen Behörden haben eine Seite eingerichtet, auf der Sie alle erforderlichen Informationen erhalten können. Wenn Sie Ihre Staatsangehörigkeit, Ihren Wohnsitz, die Dauer Ihres Aufenthalts und den Grund Ihres Besuchs eingeben, erhalten Sie alle erforderlichen Informationen.

Aufgrund des Covid-Notfalls müssen Sie, wenn Sie in das Land einreisen wollen, den EU Digital Passenger Locator.   Auf dieser Seite finden Sie weitere Informationen dazu.

Wir empfehlen Ihnen, bei den italienischen Behörden in Ihrem Herkunftsland und bei der Fluggesellschaft, mit der Sie reisen wollen, weitere Informationen einzuholen.

Aufenthaltssteuer in Venedig

Die "Touristensteuer" wird für jede einzelne Person, für jeden einzelnen Tag, den sie in Venedig verbringt, erhoben. Die Touristensteuer variiert je nach Saison (Haupt- und Nebensaison), Beherbergungsbetrieb und Bezugsgebiet (historisches Zentrum von Venedig, Inseln in der Lagune und Festland). Diese Steuer wird in regelmäßigen Abständen durch den lokalen Gesetzgeber geändert. Im Allgemeinen kann die Steuer zwischen 1 Euro und 5 Euro liegen. Diese Steuer wird vom Hotel eingezogen und an die Gemeinde Venedig abgeführt.

Personen mit einer offensichtlichen Behinderung, die durch ein italienisches oder englisches Dokument bescheinigt wird, sind ebenso wie die Begleitperson befreit. Minderjährige, Fahrer und Fremdenführer für große Gruppen sind ebenfalls von der Steuer befreit. Wir empfehlen Ihnen, sich für weitere Informationen an das Hotel zu wenden.